dauerhafte Haarentfernung ohne Schmerzen - mit Lichtimpulstechnik, Aufgrund eines Gesetz vom 29.08.2005 (BGBl. I S. 2570) wurde der Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dahingehend erweitert, dass seit dem 01.04.2006 keine Darstellung von vergleichenden bildlichen Darstellung des Körperzustandes oder das Aussehens vor und nach einer |